Zusatzausrüstung für Atemschutzgeräteträger
Stand: 10.03.2019 (bl)
Für einen effektiven Einsatz benötigt jeder Angriffstrupp Zusatzausrüstungen. Die notwendige Ausrüstung muss schnell und sicher einsetzbar sein, ohne dass der Atemschutzgeräteträger unnötig belastet oder gar gefährdet wird.
Diskutabel ist nicht nur das Equipment, sondern vor allem die Trageweise. Bitte bedenken Sie, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung u.a. die Kompatibilität mit der Schutzausrüstung geprüft werden.
Verfolgen Sie bitte auch die kritischen Ereignisse anderer, aus denen wir alle lernen können. Auch wenn die Dunkelziffer sehr hoch ist, glauben wir dennoch positive und negative Lehren ziehen zu können:
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Wir erinnern an dieser Stelle auch an sehr alte Unfallberichte, deren Aussagen wir immer wieder in Erinnerung rufen möchten!
Zitat aus dem Unfallbericht Köln (1996):
„Der zweite Angriffstruppmann des LF2 versuchte die Ursache zu ermitteln und stellte durch Ertasten fest, daß BM Stampe an der Fangleine festhing und teilte ihm das mit. Zu diesem Zeitpunkt wirkte BM Stampe nicht an seiner Befreiung mit. Die Leine war ständig unter Zug. Der zweite Angriffstruppmann versuchte, den Fangleinenbeutel oder die Fangleine zu entfernen sowie das Seil nachzuziehen. Dies war nicht möglich. Während des Versuchs, am Gürtel von BM Stampe ein Messer zu ertasten, verlor dieser das Bewußtsein und sackte zusammen. Die Suche nach dem Messer verlief erfolglos. Hinzu kam, daß sich der zweite Angriffstruppmann zur Verbesserung des Tastsinnes die Handschuhe ausziehen mußte und sich dabei erhebliche Verbrühungen an den Händen zuzog. Das eigene Feuerwehrbeil lag als Keil unter der Kellertüre, BM Stampe lag auf seinem Beil. Zwischenzeitlich setzte der Angriffstruppführer LF2 die Meldung ab, daß ein Messer benötigt würden. Eine Quittung erreichte ihn nicht. Die Meldung und der Ruf nach einer Fluchthaube wurde außen von mehreren FM (SB) aufgenommen.“
Weitere Auszüge aus dem Schlussbericht zum tödlichen Atemschutzunfall in Köln (1996):
„Das unkontrollierte Auslaufen der Fangleine aus dem Fangleinenbeutel wurde seit Generationen vielfach beobachtet, hat jedoch bis heute nicht zu entsprechenden Reaktionen geführt. Die Verpackungstechnik der Fangleine, ihre Befestigung im Beutel und ihre Trageweise ist veraltert und entspricht trotz gültiger DIN-Norm nicht dem Stand der Technik. Vorhandene Sicherungsmöglichkeiten im Fangleinenbeutel werden in der Regel nicht oder falsch genutzt. Eine den Beutel eindeutig fixierende Trageweise am Feuerwehrsicherheitsgurt wird befürwortet. Entsprechende Befestigungstechniken wurden in den Nachbesprechungen vorgestellt. Es fehlen grundsätzliche taktische Hinweise zur Mitnahme der Fangleine als Zusatzausrüstung in Abhängigkeit von der Lage. In den Nachbesprechungen wurde das Mitführen bei Kellerbränden vor dem Hintergrund der FwDV 7 - Atemschutz - in Frage gestellt, jedoch nicht grundsätzlich verworfen. Im Zuge der Nachbesprechungen wurde deutlich, daß ein Festhängen im Einsatz mit Ausrüstungsgegenständen durchaus keine Seltenheit ist. Dabei zeigen sich keine eindeutigen Schwerpunkte. Es wird berichtet, daß alle mit Tragriemen über Kopf getragenen Ausrüstungsgegenstände nicht ausreichend fixiert sind und die latente Gefahr des Hängenbleibens beinhalten (Fangleinenbeutel, Fluchthaube, Begurtung des PA, Kabel des Funkgerätes u.a.). Dieses Phänomen wird in Ausbildung und Übung nicht thematisiert."
Zitat aus dem Unfallbericht Oberdonven (2009):
„Nach kurzen Orientierungsschwierigkeiten konnte jedoch der Rückzug angetreten werden. Dabei verhedderte sich die Sicherungsleine des Truppmanns und er konnte nicht weiter. Da sich der Truppführer jedoch unmittelbar hinter ihm befand und die Lage sofort erkannte, versuchte dieser die Leine zu lösen, was jedoch zunächst nicht gelang. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Feuer direkt neben dem Trupp bereits bedrohliche Ausmaße angenommen und der Rückweg schien gefährdet. Mit Hilfe einer Einsatzschere welche der Truppführer in einem Holster am Atemschutzgerät mit sich führte, konnte die Leine jedoch durchtrennt und der Rückzugsweg unverzüglich angetreten werden. Fünf Minuten nach dem Verlassen der Scheune stand diese im Vollbrand.“